Dienstleistungen und Vorteile

Das Qualitätslabel ASCA

Ihr ASCA-Qualitätslabel bescheinigt Ihnen komplementär- und schulmedizinische Kenntnisse für Ihre therapeutische Tätigkeit. Es ist eine bekannte und anerkannte Referenz für viele Krankenversicherer, Bildungsanbieter, Berufsverbände, Behörden und für die breite Öffentlichkeit.

Nutzen Sie es in Ihrer Praxis, auf Ihrer Website und in Ihrer Kommunikation – laden Sie das «Corporate Pack» in Ihrem MyASCA-Profil herunter.  Mehr Informationen über das Qualitätslabel ASCA

Das Aushängeschild Ihrer Tätigkeit

Füllen Sie Ihr Profil auf MyASCA aus und optimieren Sie die Angaben über Sie auf unserer Liste der Therapeut*innen. Stellen Sie sich und Ihre Tätigkeit Ihren Klient*innen oder Patient*innen vor (Öffnungszeiten, Zugang, Dienstleistungen, Fotos und Illustrationen).

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ASCA 590 – Ihr kostenloses Rechnungsprogramm

Erstellen Sie auf MyASCA mit nur wenigen Klicks Ihre Rechnungen nach Tarif 590 mit Hilfe von ASCA 590: eine einfache und kostenlose Software, exklusiv für ASCA-Therapeut*innen.

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MyASCA – Ihr persönlicher Bereich

Ändern Sie Ihre Angaben, konsultieren Sie Ihr Weiterbildungskonto und den Status Ihrer Rechnungen, finden Sie Informationen schnell und einfach: Das alles bietet MyASCA!

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Eine Tätigkeit ohne Sorgen

Lassen Sie sich gegen berufliche Risiken versichern und profitieren Sie dabei von vorteilhaften Angeboten speziell für Sie:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutz
  • Erwerbsausfall-/Taggeldversicherung

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Events und Veranstaltungen

Entdecken Sie die Anlässe, die ASCA und ihre Partner organisieren: das jährliche zweisprachige Forum über aktuelle Themen, Seminare, Weiterbildungen, …

Durch die Teilnahme können Sie Weiterbildungsstunden sammeln, und dies zu einem Vorzugspreis.

ASCA-Events entdecken

Bilden Sie sich weiter

Finden Sie eine der 350 ASCA-akkreditierten Schulen in Ihrer Nähe für eine Weiterbildung oder eine neue Ausbildung mit der Garantie auf eine ASCA-Anerkennung.

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Die Rückvergütung Ihrer Behandlungen

Unsere Partnerversicherer (lien vers 4.1.0) stützen sich bei der Rückvergütung Ihrer Leistungen auf Ihre ASCA-Anerkennung. Da die Leistungen der Versicherungen unterschiedlich sind, empfehlen wir Ihnen, Ihre Patient*innen oder Klient*innen zu bitten, sich beim jeweiligen Versicherer vorgängig zu erkundigen.

Mehr Informationen über die Rechnungsstellung und Rückvergütung

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Mit unseren Newslettern, Informationen, Kommunikationen und unserem Magazin alternance bleiben Sie stets auf dem Laufenden.

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Stets zu Ihrer Verfügung

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