Rechnungsstellung und Rückvergütung

Wenn Ihre Klient*innen oder Patient*innen fragen, ob Ihre Behandlungen von ihrer Versicherung übernommen werden, möchten Sie gerne Auskunft geben können. Wir erklären Ihnen das Prinzip der Leistungsvergütung durch die Zusatzversicherung und stellen Ihnen Tools für die Rechnungsstellung nach Tarif 590 zur Verfügung.

Die Anforderungen

Rechnungsstellung

Ihre Rechnungen müssen gewisse Anforderungen erfüllen, damit sie von unseren Partnerversicherern akzeptiert werden. Informieren Sie sich über die Tools, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.

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Das Prinzip

Rückvergütung

Ob Ärztin/Arzt oder therapeutische Fachperson und Grund- oder Zusatzversicherung, die Kombinationen sind so zahlreich wie komplex. Eignen Sie sich das nötige Wissen an, damit Sie Ihre Patient*innen oder Klient*innen bestens informieren können.

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