N° | Therapeutische methoden | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Kategorie | Hauptdisziplin | CategoryId |
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- Akronyme
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Stufe 1-3
Für die Erklärungen der Stufen 1 – 3 verweisen wir Sie auf das Allgemeine Anerkennungsreglement für Gesundheitspraktiker und Gesundheitspratikerinnen (ARG).
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HM
Hauptmethode
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TG
Therapiengruppe
Für NHK WAM/AVM: es werden zwingend Phytotherapie WAM/AVM und Ernährungsberatung WAM/AVM als Untermethoden verlangt
Für NHK TCM: es werden von den drei Untermethoden Akupunktur, Phytotherapie oder Tuina/An-Mo zwingend zwei Untermethoden verlangt ; die „Grundlagen TCM“ (ca. 300 Std.) werden bei allen drei Methoden (Akupunktur, Phytotherapie TCM und Tuina/An-Mo) berücksichtigt -
MK
Methodenkategorie
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ED
Eidgenössisches Diplom
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EFA
Eidgenössischer Fähigkeitsausweis
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WAM
Westliche Alternative Medizin (entspricht TEN)
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TCM
Traditionelle Chinesische Medizin
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AVM
Ayurvedische Medizin
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A
Methode kann für Gesundheitspraktiker, Naturheilpraktiker und Ärzte registriert werden
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B
Methode kann für Gesundheitspraktiker nur registriert werden, wenn diese für eine Hauptmethode registriert sind
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C
Methode kann nur für Naturheilpraktiker (WAM, TCM, AVM) und für Ärzte registriert werden
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D
Methode kann nur für Ärzte registriert werden
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E
Methode kann nur für Pflegefachpersonen HF registriert werden
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F
Methode kann nur für Physiotherapeuten registriert werden
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G
Methode kann nur für Apotheker registriert werden
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H
Methode kann nur für Pädagogen, Sozialpädagogen, Psychologen, Gesundheitsberufe registriert werden
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J
Methode kann nur für Physiotherapeuten (BSc), Ergotherapeuten (BSc), Osteopathen (Msc HES/GDK), Chiropraktoren, Med. Masseur EFA registriert werden
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K
Hauptmethode für maximal 3 Jahre registrierbar mit Immatrikulation zum MSc in Osteopathie der HEdS-FR. Die Immatrikulationsbestätigung der HEdS-FR muss mit dem Weiterbildungsformular eingereicht werden.
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L
Methode kann nur für Manualtherapeuten registriert werden: Naturheilpraktiker, Masseure, Physiotherapeuten, Ärzte, Pflegefachpersonen und KomplementärTherapeuten KT mit manueller Fachrichtung
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Aufhebung : keine Neu-Akkreditierungen ab 01.01.2020
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Aufhebung : keine Neu-Akkreditierungen ab 01.01.2022
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WICHTIG
Jeder Patient, jede Patientin muss sich bei der Krankenkasse vorgängig erkundigen, ob die ausgewählte Behandlungsmethode von seiner/ihrer Zusatzversicherung übernommen wird und ob der/die behandelnde PraktikerIn von der Krankenkasse anerkannt ist (jede Krankenkasse vergütet ausschliesslich Behandlungen gemäss ihrem Leistungskatalog).