ASCA-Methodenliste

  • Akronyme
  • Stufe 1-3

    Für die Erklärungen der Stufen 1 – 3 verweisen wir Sie auf das Allgemeine Anerkennungsreglement für Gesundheitspraktiker und Gesundheitspratikerinnen (ARG).

  • HM

    Hauptmethode

  • TG

    Therapiengruppe
    Für NHK WAM/AVM: es werden zwingend Phytotherapie WAM/AVM und Ernährungsberatung WAM/AVM als Untermethoden verlangt
    Für NHK TCM: es werden von den drei Untermethoden Akupunktur, Phytotherapie oder Tuina/An-Mo zwingend zwei Untermethoden verlangt ; die „Grundlagen TCM“ (ca. 300 Std.) werden bei allen drei Methoden (Akupunktur, Phytotherapie TCM und Tuina/An-Mo) berücksichtigt

  • MK

    Methodenkategorie

  • ED

    Eidgenössisches Diplom

  • EFA

    Eidgenössischer Fähigkeitsausweis

  • WAM

    Westliche Alternative Medizin (entspricht TEN)

  • TCM

    Traditionelle Chinesische Medizin

  • AVM

    Ayurvedische Medizin

  • A

    Methode kann für Gesundheitspraktiker, Naturheilpraktiker und Ärzte registriert werden

  • B

    Methode kann für Gesundheitspraktiker nur registriert werden, wenn diese für eine Hauptmethode registriert sind

  • C

    Methode kann nur für Naturheilpraktiker (WAM, TCM, AVM) und für Ärzte registriert werden

  • D

    Methode kann nur für Ärzte registriert werden

  • E

    Methode kann nur für Pflegefachpersonen HF registriert werden

  • F

    Methode kann nur für Physiotherapeuten registriert werden

  • G

    Methode kann nur für Apotheker registriert werden

  • H

    Methode kann nur für Pädagogen, Sozialpädagogen, Psychologen, Gesundheitsberufe registriert werden

  • J

    Methode kann nur für Physiotherapeuten (BSc), Ergotherapeuten (BSc), Osteopathen (Msc HES/GDK), Chiropraktoren, Med. Masseur EFA registriert werden

  • K

    Hauptmethode für maximal 3 Jahre registrierbar mit Immatrikulation zum MSc in Osteopathie der HEdS-FR. Die Immatrikulationsbestätigung der HEdS-FR muss mit dem Weiterbildungsformular eingereicht werden.

  • L

    Methode kann nur für Manualtherapeuten registriert werden: Naturheilpraktiker, Masseure, Physiotherapeuten, Ärzte, Pflegefachpersonen und KomplementärTherapeuten KT mit manueller Fachrichtung

  • *

    Aufhebung : keine Neu-Akkreditierungen ab 01.01.2020

  • **

    Aufhebung : keine Neu-Akkreditierungen ab 01.01.2022

  • WICHTIG

    Jeder Patient, jede Patientin muss sich bei der Krankenkasse vorgängig erkundigen, ob die ausgewählte Behandlungsmethode von seiner/ihrer Zusatzversicherung übernommen wird und ob der/die behandelnde PraktikerIn von der Krankenkasse anerkannt ist (jede Krankenkasse vergütet ausschliesslich Behandlungen gemäss ihrem Leistungskatalog).