Das Qualitätslabel ASCA

Das ASCA-Konzept

Das ASCA-Konzept: eine Vertrauensbeziehung zwischen Therapeut*innen, Patient*innen/Klient*innen und Krankenversicherern, die auf über dreissig Jahre an  Erfahrung und Qualität zurückblicken kann.

Die Stiftung ASCA stellt das Bindeglied zwischen Therapeut*innen, Krankenversicherern, Patient*innen und Bildungsanbietern dar. Das Qualitätslabel ASCA:

  • gewährt Therapeut*innen eine Anerkennung und Bewertung ihrer Ausbildungen und Kompetenzen in Schul- und Komplementärmedizin;

  • garantiert den Krankenversicherern, dass die rückvergüteten Leistungen von Therapeut*innen erbracht werden, deren Fähigkeiten hohen Qualitätsstandards entsprechen;   

  • versichert Patient*innen und Klient*innen, dass die gewählte therapeutische Fachperson qualitativ hochwertige Behandlungen durchführt und diese durch ihre Krankenversicherer rückvergütet werden (je nach den Bedingungen der jeweiligen Versicherung).

Die Qualität der Behandlungen hängt unmittelbar mit der Ausbildung der praktizierenden Person zusammen. Aus diesem Grund überprüft und akkreditiert die Stiftung ASCA die Bildungsanbieter.

Das Qualitätslabel ASCA ist eine bekannte und anerkannte Referenz für viele Krankenversicherer, Bildungsanbieter, Berufsverbände, Behörden und für die breite Öffentlichkeit.

Qualitätskontrolle

In der Komplementärmedizin und im Ausbildungsbereich

Die medizinisch-therapeutische Kommission (MTK) setzt sich aus Vertreter*innen des schulmedizinischen, paramedizinischen und therapeutischen Bereichs zusammen. In Zusammenarbeit mit den Schulen und Berufsverbänden definiert sie die Ausbildungsanforderungen für den Bereich der Schulmedizin und für komplementärmedizinische Therapien und befindet über die Aufnahme neuer Therapien. Diese Kriterien werden vom Zulassungsdienst, der Expertisenstelle für Therapien und der Schulkommission angewandt.

Der Zulassungsdienst informiert und berät die Therapeut*innen und führt die formale Prüfung der Anerkennungsgesuche durch.

Die Expertisenstelle für Therapien führt eine eingehende Prüfung der Zulassungsgesuche von Ausbildungsstätten und Therapeut*innen durch. Sie gewährt den Therapeut*innen eine individuelle Zulassung, die jedes Jahr zu erneuern ist und in der alle zugelassenen Therapien aufgeführt sind.

Die Schulkommission entscheidet über die Akkreditierung von Schulen. Die MTK sorgt für ein stimmiges Konzept, indem sie die ASCA-Anforderungen fortlaufend der Entwicklung im Bereich des Gesundheitswesens anpasst.

Mehr über das ASCA-Ausbildungssystem

Für Therapeut*innen, Krankenversicherer und die breite Öffentlichkeit

Ausgestellt nach einem standardisierten Zulassungsverfahren und von einem qualifizierten und erfahrenen Personal kontrolliert, bescheinigt das Qualitätslabel ASCA die Kompetenz einer therapeutischen Fachperson für eine oder mehrere Komplementär- oder Alternativtherapien. Es belegt ausserdem, dass die Fachperson über die nötigen schulmedizinischen Kenntnisse für die Ausübung ihrer therapeutischen Tätigkeit verfügt.

Die Erneuerung des Labels erfordert eine jährliche Weiterbildung, die Einhaltung der beruflichen und ethischen ASCA-Richtlinien sowie die Zahlung einer jährlichen Gebühr.