Unter «Akkreditierung» oder «akkreditierte Schule» versteht man die Anerkennung eines oder mehrerer von einer Schule angebotenen Lehrgänge entsprechend den Anforderungen der Stiftung ASCA oder der Berufsverbände.
Die Akkreditierung ist möglich für therapeutische Methoden (Stufe 2), Schulmedizin (Stufe 1 und 3) oder die Weiterbildung.
Die Vorteile einer ASCA-Akkreditierung
- Hoher Qualitätsstandard des Unterrichts (Kontrolle und Bestätigung der Kursinhalte und der Ausbildung der Lehrpersonen)
- Vereinfachtes Anerkennungsverfahren bei der Stiftung ASCA für Therapeut*innen nach Abschluss ihrer Ausbildung
- Eintragung in der Suchmaschine für ASCA-akkreditierte Schulen
- Aktuelle Informationen über die Entwicklung der Komplementärmedizin in der Schweiz für Schulen und Personen in Ausbildung (Newsletter, das Magazin alternance, Broschüren, …)
Vorgehen und Schritte
- Machen Sie sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Akkreditierungsreglement für Schulen vertraut.
- Füllen Sie den Akkreditierungsantrag für Schulen aus.
- Reichen Sie den Antrag zusammen mit allen auf der Checkliste aufgeführten Dokumenten ein.
- Nach Eingang der bezahlten Bearbeitungsgebühr wird eine gründliche Prüfung Ihres Dossiers durchgeführt.
- Ist Ihr Gesuch durch unsere Fachspezialistinnen bearbeitet worden,fällt die Schulkommission den Entscheid über die Akkreditierung.
ASCA-Reglemente
- Allgemeines Akkreditierungsreglement für Schulen (AARS)
- Akkreditierungsreglement für Schulen (ARS)
- Anhang – Ausbildungsstunden