Das ASCA-Label beantragen

Sobald Sie über Ihre Diplome und Lehrgangsbestätigungen für die Stufen 1 und 2 verfügen (Stufe 3 nur, wenn für die Methode erforderlich), können Sie Ihr Anerkennungsgesuch für den Erhalt des Qualitätslabels ASCA einreichen. Alle unten erwähnten Dokumente finden Sie hier.

Voraussetzungen

Machen Sie sich eingehend mit den ASCA-Reglementen vertraut.

Sie zu akzeptieren und zu beachten, ist notwendig für die Beibehaltung und Verlängerung Ihrer ASCA-Anerkennung:

  • Allgemeines Anerkennungsreglement für Therapeut*innen (ARTh)
  • Ausführungsreglement des allgemeinen Anerkennungsreglements für ASCA-Therapeut*innen (ArARTh)
  • Methodenliste
  • Ethische Richtlinien
  • ASCA-Charta

Methodenkategorien (A, B, C, …)

In der Methodenliste gibt die Spalte «Methodenkategorie» an, ob für die Anerkennung einer Therapie bestimmte Voraussetzungen erforderlich sind (z. B. eine Methode, die nur von Naturheilpraktiker*innen registriert werden kann, oder eine Nebenmethode, welche die vorgängige Registrierung einer Hauptmethode erfordert).

Die Methoden der Kategorie A können ohne Vorbedingungen von allen Therapeut*innen registriert werden.

Praxis-, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung

Das ASCA-Qualitätslabel ist keine kantonale Berufsausübungsbewilligung. Bevor Sie Ihre berufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie sich bei den zuständigen Behörden (in der Regel beim kantonalen Amt für Gesundheit) nach den gesetzlichen Anforderungen erkundigen, die für Ihren Arbeitsort gelten. Ausländische Staatsangehörige benötigen für die Ausübung ihrer Tätigkeit zudem eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung.

Aufnahmegesuch

  • Laden Sie das Aufnahmegesuch herunter (PDF oder Word)
  • Füllen Sie es vollständig und gut lesbar aus
  • Unterschreiben Sie es (Ihre Unterschrift verpflichtet Sie zur Einhaltung der ASCA-Reglemente)
  • Schicken Sie es an die Adresse der Stiftung ASCA mit sämtlichen folgenden Beilagen:

Beilagen

Damit Ihr Gesuch bearbeitet wird, müssen zwingend folgende Dokumente beigelegt werden:

Stufe 1 :
Kopien des Zertifikats oder Diploms
Kopien der Lehrgangsbestätigung mit detaillierter Beschreibung des Lehrgangs (Fachrichtung, Fächer, Themen und Anzahl Stunden) und Unterschrift der Schulleitung
oder Kopie des Diploms, das von der Stufe 1 dispensiert (Dispensierungsliste)
Kopie des BLS-AED-Zertifikats (Gültigkeit 2 Jahre)
Stufe 2 :
Kopien des Zertifikats oder Diploms für die Methode(n)
Kopien der Lehrgangsbestätigung mit detaillierter Beschreibung des Lehrgangs (Fachrichtung, Fächer, Themen und Anzahl Stunden) und Unterschrift der Schulleitung
Stufe 3 :
Kopien des Zertifikats oder Diploms
Kopien der Lehrgangsbestätigung mit detaillierter Beschreibung des Lehrgangs (Fachrichtung, Fächer, Themen und Anzahl Stunden) und Unterschrift der Schulleitung
oder Kopie des Diploms, das Sie von der Stufe 3 dispensiert (Dispensierungsliste)
Andere Dokumente :
Aktueller Strafregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
Kopie der Identitätskarte oder des Passes
Kopie Ihrer Berufsausübungsbewilligung, falls vom Kanton verlangt

Bearbeitungsgebühr

Nachdem Ihr Anerkennungsgesuch eingegangen ist, erhalten Sie die Rechnung für die einmalige Bearbeitungsgebühr (CHF 250.–). Nach Eingang Ihrer Zahlung wird Ihr Dossier innerhalb von 4 bis 6 Wochen geprüft.

Anerkennungsbestätigung

Wenn Ihr Dossier genehmigt worden ist, wird Ihnen eine Anerkennungsbestätigung zugestellt, zusammen mit einer Rechnung zur Begleichung der ASCA-Jahresgebühr.

Nach Begleichung Ihrer Jahresgebühr erhalten Sie:

  • Ihr ASCA-Anerkennungszertifikat
  • Ihre persönliche und nicht übertragbare ZSR-Nummer (ZSR = Zahlstellenregister)
  • Die Login-Daten zu Ihrem persönlichen Bereich MyASCA

Von nun an sind Sie auf der Liste der Therapeut*innen für unsere Partnerversicherer aufgeführt. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Anerkennungszertifikat gut sichtbar in Ihrer Praxis anzubringen. Das ASCA-Qualitätslabel ist nicht nur eine Referenz für unsere Partnerversicherer, sondern auch für Ihre Klient*innen oder Patient*innen.